ALLGEMEINES
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen werden die folgenden
Vertragsbedingungen Inhalt und Bestandteil des zwischen den Vertragspartnern
geschlossenen Beförderungsvertrages:
1. Buchung und Bezahlung
1.1 Die Buchung kann sowohl mündlich, schriftlich als auch fernmündlich erfolgen.
Die Buchung wird verbindlich entweder durch Zugang der Buchungsbestätigung
beim Auftraggeber oder durch den schriftlich erteilten Auftrag oder durch einen
Abschluss eines Beförderungsvertrages.
1.2 Liegt zwischen Anmeldung und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 8
Wochen, so ist das Luftfahrtunternehmen berechtigt, etwaige, ihr auferlegte
Preiserhöhungen (z.B. Flughafengebühren, Treibstoffpreise usw.) an den
Auftraggeber weiterzugeben. Sollte die Erhöhung mehr als 10% des Flugpreises
betragen, sind beide Seiten berechtigt, innerhalb einer Frist von 10 Tagen vom
Vertrag zurückzutreten.
2. Beförderungsleistungen
2.1 Die in der Auftragsbestätigung oder im Beförderungsvertrag angegebenen
Zeiten sind für die HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG verbindlich. Für sonstige
Störungen und Verspätungen des Flugbetriebes haftet die HELI-FLIGHT GmbH &
Co. KG nur für eigenes Verschulden nach Maßgabe von § 8. Der Fluggast hat
Sorge zu tragen, dass er zeitig genug vor Abflug zur Abfertigung eintrifft. Für ein
verspätetes Eintreffen von Passagieren kann die HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG
nicht haften.
2.2 Die Beförderung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, ohne
Begleitperson/en, bedarf der vorherigen Zustimmung und Vereinbarung mit der
HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG.
2.3 Die HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG kann die Beförderung oder
Weiterbeförderung von Fluggästen verweigern, wenn:
- a) diese Maßnahme aus Gründen der Sicherheit und Ordnung geboten
ist.
- b) diese Maßnahme zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Vorschriften
der Staaten geboten ist, von denen abgeflogen wird oder die
überflogen oder angeflogen werden.
- c) das Verhalten, der Zustand oder die geistige oder körperliche
Verfassung derart ist, dass er einer besonderen Unterstützung durch
die HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG bedarf, die der Luftfahrzeugführer
nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand gewähren kann;
er erhebliche oder wiederholte Unannehmlichkeiten verursacht oder
seine Anwesenheit anderen Passagieren nicht zugemutet werden
kann; er sich selbst oder andere Personen/Gegenstände einer Gefahr
aussetzt.
2.4 Im Falle einer z.B. durch Wetter bedingten Ausweichlandung wird ein
Weitertransport zum eigentlichen Zielfughafen auf Wunsch und zu Lasten des
Auftraggebers vorgenommen. Muss das Luftfahrzeug am Ausweichflughafen für
den Rück-/Weitertransport verbleiben, so werden die hierdurch Minderkosten dem
Auftraggeber zurückerstattet bzw. gutgeschrieben.
2.5 Im Falle einer Mehrflugzeit durch außerhalb der Einflussnahme der HELIFLIGHT
GmbH & Co. KG liegenden Flugrouten Änderungen, gehen die dadurch
bedingten Mehrkosten, gemäß geschlossenem Beförderungsvertrag, zu Lasten des
Auftraggebers.
2.6 Die HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG ist berechtigt bei etwaiger
Nichtverfügbarkeit des gebuchten Luftfahrzeugs/Luftfahrzeugmusters den Auftrag
mit einem anderen, adäquaten Luftfahrzeug durchzuführen.
3. Gepäck
3.1 Jedem Fluggast steht ein Gepäckstück von 10kg zu. Sollen größere
Gepäckstücke, sperrige Gepäckstücke oder Reisekoffer transportiert werden, ist die
im Vorfeld bei der Buchung mit der HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG abzustimmen.
3.2 Folgende Dinge darf ein Passagier nicht als Gepäck mit sich führen:
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a) Materialen/Stoffe, die geeignet dazu sind, das Luftfahrzeug, dessen
Einrichtungen und dessen Insassen zu gefährden, insbesondere
Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende-, radioaktive-,
magnetisierende-, leicht entzündliche, giftige oder aggressive Stoffe,
ferner flüssige Stoffe jeglicher Art (ausgenommen solcher
Flüssigkeiten, die der Fluggast in seinem Handgepäck zum Gebrauch
mit sich führt).
-
b) Gegenstände, deren Beförderung im Luftfahrzeug nach den
Vorschriften der Staaten von denen aus abgeflogen wird, die
überflogen oder angeflogen werden, verboten sind.
-
c) lebende Tiere. Haustiere können nach vorheriger Rücksprache und
Zustimmung mit der HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG befördert werden.
3.3 Führt ein Passagier an seiner Person oder in seinem Gepäck Waffen jedweder
Art mit sich, hier insbesondere Schuss-, Stich- oder Hiebwaffen als auch
Sprühgeräte, die zu Verteidigungs- oder Angriffszwecken verwendet werden
können, oder andere Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder Kennzeichnung
nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen
erwecken, so hat er dies vor Antritt der Reise der HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG
anzuzeigen. Die HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG lässt die Beförderung derartiger
Gegenstände nur zu, wenn sie entsprechend den Bestimmungen über die
Beförderung gefährlicher Güter als Luftfracht oder aufgegebenes Gepäck befördert
werden, im besonderen sind Waffen und Munition getrennt zu verpacken. Letztes
gilt nicht für Polizeibeamte oder anderweitig zugelassenes Sicherheitspersonal, di
in Erfüllung ihrer Dienstpflicht zum tragen einer Waffe berechtigt sind. Diese
Personen haben die Waffen so zu sichern, dass sich auf keinen Fall ein Schuss
unbeabsichtigt lösen kann.
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4. Einreis- und Zollformalitäten
4.1 Der Passagier/Auftraggeber ist vollkommen selbst verantwortlich für das
Vorhandensein sämtlicher für den geplanten Flug erforderlichen und benötigten
Reisedokumente.
4.2 Der Passagier/Auftraggeber haftet gegenüber der HELI-FLIGHT GmbH & Co.
KG für Aufwendungen jeglicher Art, die durch Missachtung von
Einreisebestimmungen seitens des Passagiers entstehen.
4.3 Ist gegebenenfalls der Passagier auf Anordnung einer Behörde wegen
Verweigerung der Ein- oder Durchreise an seinen Abflugort oder einen anderen Ort
zu verbringen, ist der Passagier/Auftraggeber verpflichtet, den auf diesem
Transport anfallenden Preis der HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG zu entrichten. Die
HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG kann zur Begleichung dieses Flugpreises die vom
Passagier/Auftraggeber an die HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG gezahlten Gelder für
nicht genutzte Beförderung oder die Besitz der HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG
befindlichen Mittel des Passagier verwenden. Der bis zum Ort der Aus- oder
Abweisung für die Beförderung gezahlte Betrag wird von der HELI-FLIGHT GmbH
& Co. KG nicht erstattet.
4.4 Auf das Verlangen von Zoll- oder anderen Kontroll- und Sicherheitsorganen hat
der Passagier der Durchsicht seines Gepäcks beizuwohnen. Die HELI-FLIGHT
GmbH & Co. KG haftet nicht für durch Nichtbeachtung dieser Bestimmung
entstehende Schäden.
4.5 Die HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG haftet nicht, wenn sie in gutem Glauben der
Ansicht war, dass die nach ihrer Auffassung maßgeblichen Vorschriften die
Beförderung eines Passagiers nicht zulassen, und aus diesem Grund diese
verweigert. Dies gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der HELI-FLIGHT
GmbH & Co. KG.
5. Dienstleistungen an Bord von Luftfahrzeugen
5.1 Im Luftfahrzeug gereichte Getränke oder Snacks sind generell im Flugpreis
inbegriffen. Für besondere Wünsche der Passagiere, die die Kosten der üblichen
Leistungen übersteigen, wird ein Zuschlag erhoben.
6. Steuern, Abgaben und Zusatzleistungen
6.1 Steuern, Abgaben oder sonstige Entgelte, die durch Regierungs-, Kommunaloder
andere Behörden, sowie vom Flughafenunternehmer in Bezug auf den
Passagier oder für dessen Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben
werden, sind grundsätzlich zusätzlich zu entrichten, soweit diese nicht bereits im
vereinbarten Flugpreis enthalten sind. Hierzu zählen unter anderem VIP-Service,
Sondergebühren für Flughafennutzung, Zollabfertigung und
Treibstoffversorgungskosten außerhalb der Regelbetriebszeiten. Des weiteren sind
im Flugpreis folgende Dinge nicht enthalten: Enteisung, präventive Hangarierung, in
sofern sie die sichere und störungsfreie Durchführung des Flugauftrages inklusive
eventuell durchzuführender Positionierungsflüge betreffen. Ebenfalls sind die
Kosten und Aufwendungen für evtl. Erforderliche Positionierungsflüge wegen am
Zielflughafen nicht zur Verfügung gestellter Parkfläche nicht enthalten.
7. Rücktritt vom Vertrag
7.1 Der Passagier/Auftraggeber kann jederzeit vor Antritt des Fluges vom Vertrag
zurücktreten. Hierfür maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung in den
Geschäftsräumen der HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG. Die Erklärung hat innerhalb
der üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen.
7.2 Im Falle eines Rücktritts durch den Passagier/Auftraggeber steht der HELIFLIGHT
GmbH & Co. KG ein pauschalierter Anspruch von Rücktrittsgebühren zu,
der wie folgt vom Hundertsten des Flugpreises berechnet wird: Bis 72 Stunden vor
Abflug 10%, bis 24 Stunden vor Abflug 20%, bis 12 Stunden vor Abflug 30%,
innerhalb von 12 Stunden vor Abflug oder im Falle einer No Show 50%. Bei Absage
nach Start des Luftfahrzeuges zum Positionierungsflug 100% des vereinbarten
Preises. Hiervon unbeschadet bleibt das Recht des Passagiers/Auftraggebers, der
HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG einen geringen Schaden nachzuweisen.
7.3. Wird der Flugauftrag von einem dritten Luftfahrtunternehmen ausgeführt, so
gelten deren Stornierungsbedingungen.
8. Haftung und Verjährung
8.1 Die HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG haftet für die ordnungsgemäße
Durchführung des Fluges nach Maßgabe des Warschauer Abkommens sowie der
EU-Verordnung 889/2002 über die Beförderung von Fluggästen und Gepäck. Die
HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG haftet nicht für durch Ausweichlandungen
entstehenden zusätzliche Transportaufwand sowie für Flugausfälle durch Wetter
und Verspätungen bedingt durch Ereignisse, die sich der Einflussnahme der HELIFLIGHT
GmbH & Co. KG entziehen, insbesondere bei höherer Gewalt, Streik,
Sabotage, ungünstigen Slots sowie technischen Defekten. Der
Passagier/Auftraggeber ist verpflichtet, auftretenden Schaden so gering wie
möglich zu halten und hat auf die Möglichkeit der Entstehung eines hohen
Schadens unverzüglich hinzuweisen. Alle auftretenden Schäden sind der HELIFLIGHT
GmbH & Co. KG unverzüglich anzuzeigen. Diese Anzeige bedarf der
Schriftform.
8.2 Für Schäden die nicht durch die HELI-FLIGHT GmbH & Co. KG selbst
verursacht worden sind, wird keinerlei Haftung übernommen.
8.3. Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren 6 Monate nach dem
vertraglich vereinbarten Beförderungstag, solche wegen Körperverletzung oder
Tötung verjähren 3 Jahre nach dem Beförderungstag.
9. Nebenabreden, Gerichtsstand
9.1 Nebenabreden bedürfen generell der Schriftform
9.2. Gerichtsstand für beide Parteien ist Friedberg (Hessen).
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